Schulung
Grundlehrgang für LadungssicherungLadungssicherung für Verladepersonal
Ausbildung nach Nach STVO, STVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
VDI 2700 (Verein Deutscher Ingenieure)
Entsprechend § 22 und § 23 der StVO sowie § 412 HGB ist für die Ladungssicherung nicht nur der Fahrzeugführer, sondern auch der Verlader, der Fahrzeughalter und der Absender eines Gutes verantwortlich. Gehören Sie zu diesem Personenkreis? Dann ist es wichtig, sich mit den gesetzlichen und technischen Bestimmungen vertraut zu machen und die physikalischen Gesetze zu kennen, die beim Transport von Gütern auf der Straße wirken.
Durch mangelnde oder fehlerhafte Ladungssicherung entsteht nicht nur ein beträchtlicher volks- und betriebswirtschaftlicher Schaden, sondern auch ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko für alle Beteiligten.
Zielgruppe
- Fahrzeugführer
- Verlader
- Lager - und Fuhrparkleiter
Inhalte der Ausbildung
- Gesetzliche Bestimmungen und Verantwortungsbereiche
- Physikalische Grundlagen
- Erforderliche Sicherheitseinrichtungen
- Hilfsmittel
Dauer: 8 Stunden
Teilnehmerzahl: nach Absprache
Schulungsort: Poststraße 25, 04158 Leipzig
Uhrzeit: Der Lehrgang findet in der Zeit von 8:00 bis ca. 16:00 Uhr statt.
Gruppenpreise und Schulungen vor Ort sind nach Absprache möglich.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot. Sprechen Sie uns an!
Allgemeine Informationen für die Teilnehmer
- Anmedung
Die Teilnahme kann nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen. - Uhrzeit
Der Lehrgang findet in der Zeit von 8:00 bis ca. 16:00 Uhr statt. - Sprache
Alle Ausbildungen werden ausschließlich in deutscher Sprache gehalten. Kenntnisse im Lesen und Verstehen der deutschen Sprache sind Voraussetzungen. - Kleidung
Für die praktische Ausbildung sind Sicherheitsschuhe sowie wetterentsprechende Kleidung erforderlich, da die Ausbildung teilweise im Freien (Ausnahme: Abseiltraining) durchgeführt wird. - Sicherheitsschuhe
Bitte tragen Sie während der Ausbildung Ihre Sicherheitsschuhe. - Mindestalter
Das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 18 Jahre. - Ausnahme Mindestalter
Nach DGUV-Grundsatz-308-008 dürfen Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren an der Ausbildung teilnehmen und Geräte bedienen, wenn die Maßnahme den berufsbildbezogenen Ausbildungszwecken dient und unter fachlicher Aufsicht erfolgt. - Alkohol/Drogen
Wir weisen darauf hin, dass die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und Drogen nicht gestattet ist. Bei Verstoß wird der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen. - Arbeitsschutzanweisungen
Die Arbeitsschutzanweisungen der Ausbilder sind unbedingt zu befolgen. Verstöße und Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen können einen Ausschluss oder Abbruch der Ausbildung für den Teilnehmer bedeuten. - Ausbildungszertifikat
Jeder Teilnehmer erhält zum Lehrgangsabschluss nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung eine Urkunde.